DossierAltersvorsorge & Politik2 Min. Lesezeit
Altersvorsorgedepot und Frühstartrente 2027: Stand, Zahlen, Zeitplan für Berater
Zwei Gesetze bauen die geförderte private Altersvorsorge um: Das Altersvorsorgereformgesetz führt ab 1. Januar 2027 das Altersvorsorgedepot ein, das Frühstartrentengesetz soll zeitgleich zehn Euro im Monat je Kind in ein solches Depot lenken. Dieses Dossier hält den Stand fest und wird bei jeder Gesetzesstufe aktualisiert.

Stand: 7. September 2026. Dieses Dossier wird bei jeder neuen Gesetzesstufe aktualisiert. Änderungen stehen im Protokoll am Ende.
Zwei Vorhaben bauen die geförderte private Altersvorsorge um. Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Das Frühstartrentengesetz liegt als Regierungsentwurf vor und soll zum selben Datum wirksam werden.
1. Das Altersvorsorgedepot (beschlossen)
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge am 8. Mai 2026 zugestimmt. Kern ist ein neues Produkt: ein Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie, in dem Sparer in Aktien, Fonds und ETFs investieren können. Für Anbieter gilt ein Kostendeckel von einem Prozent Effektivkosten.
Die Förderung bleibt zweigleisig: Zulagen und Sonderausgabenabzug. Die Grundzulage steigt auf bis zu 540 Euro. Sie wird gestaffelt gezahlt: 50 Prozent auf Eigenbeiträge bis 360 Euro im Jahr, 25 Prozent auf Beiträge zwischen 360,01 und 1.800 Euro. Sparer mit Kindern erhalten auf die ersten 300 Euro Eigenbeitrag eine Zulage von 100 Prozent.
Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen. Ab 2027 gibt es keine Neuabschlüsse nach dem alten Modell mehr; ein freiwilliger Wechsel ins neue Depot ist möglich. Die Bundesregierung ist ermächtigt, per Rechtsverordnung ein Standarddepot eines öffentlichen Trägers zuzulassen, das allen Zulageberechtigten als Alternative zu privaten Angeboten offensteht.
Offen ist, ob bei der Übertragung von Riester-Beständen in ein Standarddepot auf Beratung verzichtet werden darf. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) lehnt das ab und verweist auf eine Allianz-Umfrage unter 1.500 Verbrauchern: 75 Prozent der Riester-Sparer wollen beraten werden, 58 Prozent persönlich.
2. Die Frühstartrente (Regierungsentwurf)
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Der Bund zahlt für jedes Kind mit erstem Wohnsitz in Deutschland vom sechsten bis zum achtzehnten Lebensjahr zehn Euro monatlich in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot. Eltern eröffnen das Depot bei einem Anbieter ihrer Wahl; ohne Wahl erfolgt eine kollektive Anlage durch die Deutsche Bundesbank.
Zuzahlungen sind bis 6.840 Euro im Jahr möglich, auch von Dritten. Der Kostendeckel liegt bei einem Prozent Effektivkosten; Abschluss- und Vertriebskosten sind bis zur Volljährigkeit ausgeschlossen. Erträge bleiben bis zur Auszahlungsphase steuerfrei, die Auszahlung ist frühestens mit 65 möglich.
Start ist der 1. Januar 2027 mit dem Jahrgang 2020, für den rückwirkend ab 1. Januar 2026 gezahlt wird. Ab 2027 kommt jährlich ein neuer Jahrgang Sechsjähriger hinzu. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund prüft die Voraussetzungen und zahlt aus; sie legt das Geld nicht selbst an. Das parlamentarische Verfahren soll 2026 abgeschlossen werden.
3. Zeitplan
| Datum | Stufe | Status |
|---|---|---|
| 8. Mai 2026 | Bundesrat stimmt Altersvorsorgereformgesetz zu | erledigt |
| 12. August 2026 | Kabinett beschließt Frühstartrentengesetz | erledigt |
| Herbst 2026 | Bundestag und Bundesrat, Frühstartrente | offen |
| 2026 | Verordnung zum Standarddepot | offen |
| 1. Januar 2027 | Altersvorsorgedepot startet, Frühstartrente startet (geplant) | geplant |
Was das für Berater heißt
Drei Arbeitsfelder entstehen bis Jahresende. Erstens der Riester-Bestand: Welche Verträge tragen Garantien, die ein Wechsel aufgeben würde, welche nicht. Zweitens die Anbieterwahl: Wer baut ein Depot, das bei einem Prozent Kosten trägt, und wer bietet Beratung dazu an. Drittens die Frühstartrente: Sie bringt keine Provision, aber Kontakt zu jeder Familie mit Kindern ab sechs Jahren, und den Anschlussvertrag ab 18.
Kurz gesagt: Das Depot kommt am 1. Januar 2027, die Frühstartrente soll am selben Tag starten, und der Riester-Bestand ist die Beratungsaufgabe des Jahres.
Änderungsprotokoll
- September 2026: Erstfassung mit Stand Kabinettsbeschluss Frühstartrente und BVK-Stellungnahme vom 21. August.