Redaktionsstandards

Quellen, Korrekturen, Kennzeichnung, KI.

Zuletzt aktualisiert 7. September 2026 · Die Finanzlage

Quellen

Eine Meldung erscheint nur mit Primärquelle: Aufsicht, Gesetzgeber, Gericht, Register, Verband oder das betroffene Unternehmen selbst. Die Quelle steht mit Datum unter dem Text. Berichte anderer Medien sind Hinweise, keine Belege. Texte hinter Bezahlschranken zitieren wir nicht.

Unbestätigtes kennzeichnen wir als solches und schreiben im Konjunktiv. Bei Übernahmen nennen wir, was die Anmeldung beim Bundeskartellamt sagt, und was sie nicht sagt.

Trennung von Redaktion und Anzeige

Der Nachrichtenstrom ist nicht käuflich. Bezahlte Beiträge stehen in der Spalte „Aus den Häusern“, tragen das Wort „Anzeige“ und erscheinen nie als Aufmacher. Stimmen von Kunden in Einordnungen sind markiert. Termine im Terminkalender sind kostenlos und werden redaktionell geprüft.

Personen

Wir berichten über Funktionen, Entscheidungen und Zahlen, nicht über Charakter. Negative Aussagen über Personen veröffentlichen wir nur mit amtlicher oder gerichtlicher Quelle. Betroffene haben Anspruch auf Gegendarstellung.

KI

Recherche und Texte entstehen mit KI-Unterstützung. Jeder Text wird vor Veröffentlichung auf Quellen, Fakten, Rechtsfragen und Stil geprüft, danach ein zweites Mal durch ein unabhängiges System. Die Redaktion veröffentlicht unter ihrem Namen, nicht unter erfundenen Autorennamen. Symbolbilder, die mit KI erzeugt wurden, sind als solche gekennzeichnet. Personen zeigen wir nur auf Pressebildern mit Freigabe.

Korrekturen

Fehler korrigieren wir im Text und vermerken die Korrektur mit Datum oben im Beitrag. Alle Korrekturen stehen im Korrekturen-Log. Hinweise an [email protected]. Wir prüfen innerhalb von 48 Stunden.