Banken & FintechMeldung

BaFin erklärt Neobrokern die „Dos and Don'ts“ beim Payment for Order Flow

Die Aufsicht hat am 22. Juli 2026 eine Mitteilung zu Payment for Order Flow (PFOF) für Neobroker veröffentlicht und am 27. Juli klargestellt, dass Vermögensanlagen in der Regel keine verpackten Anlageprodukte sind. Beides steht im BaFin Kompakt Juli.

Von Redaktion Die Finanzlage

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in ihrem Monatsrückblick „BaFin Kompakt Juli 2026“ vom 3. August 2026 zwei Veröffentlichungen für den Wertpapiervertrieb zusammengefasst. Am 22. Juli erschien eine Aufsichtsmitteilung mit „Dos and Don'ts“ zum Payment for Order Flow (PFOF), also zu Zahlungen von Handelsplätzen an Broker für die Weiterleitung von Kundenaufträgen. Das EU-weite Verbot dieser Zahlungen greift nach der Übergangsfrist der MiFIR-Reform; die Mitteilung beschreibt, welche Vergütungsmodelle die Aufsicht noch akzeptiert und welche nicht.

Am 27. Juli folgte ein Rundschreiben zur Einordnung von Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz: Sie sind in der Regel keine verpackten Anlageprodukte im Sinne der PRIIPs-Verordnung, brauchen also kein Basisinformationsblatt nach PRIIPs, sondern das Vermögensanlagen-Informationsblatt.

Im selben Monat setzte die BaFin Geldbußen gegen die VARTA AG (1. Juli), die TeamViewer SE (20. Juli), die Brown Capital Management LLC (22. Juli) und die Leo International Precision Health AG (30. Juli) fest, jeweils wegen Verstößen gegen Melde- oder Veröffentlichungspflichten im Wertpapierhandelsgesetz. Verbraucher warnte sie am 24. Juli vor einer Reihe von Handelsplattformen, die mit „intelligentem Handel mit null Spreads“ werben.

Was das für Berater heißt

Für 34f-Vermittler und Vermögensverwalter, die Kunden zu Neobrokern schicken, wird das Vergütungsmodell des Brokers zur Prüffrage: Was ersetzt die PFOF-Erlöse, und zahlt es am Ende der Kunde über Spreads? Die PRIIPs-Klarstellung nimmt Anbietern von Vermögensanlagen eine Doppelpflicht ab, ändert aber nichts an der Prospekt- und Informationsblattpflicht.

Kurz gesagt: PFOF wird abgewickelt, Vermögensanlagen bleiben beim eigenen Informationsblatt, und die Bußgeldliste wird jeden Monat länger.

Quelle

Laut Die Finanzlage

Die Aufsicht hat am 22. Juli 2026 eine Mitteilung zu Payment for Order Flow (PFOF) für Neobroker veröffentlicht und am 27. Juli klargestellt, dass Vermögensanlagen in der Regel keine verpackten Anlageprodukte sind. Beides steht im BaFin Kompakt Juli.

Diese Meldung mit Quellenlink zitieren.