Regulierung & AufsichtMeldung

BaFin warnt vor Kreditangeboten auf prokredits.com

Die BaFin warnt am 11. September 2026 vor der Website prokredits.com, auf der Pro Kredits ohne erforderliche Erlaubnis Darlehensverträge anbietet.

Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

BaFin warnt vor Kreditangeboten auf prokredits.com
Symbolbild: Die Finanzlage (KI-generiert)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt am 11. September 2026 vor der Website prokredits.com. Das Unternehmen Pro Kredits bietet dort ohne Erlaubnis den Abschluss von Darlehensverträgen an.

Rechtlicher Hintergrund

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Darlehensverträge vermittelt oder abschließt, braucht nach dem Kreditwesengesetz eine Erlaubnis der BaFin. Pro Kredits hat diese Erlaubnis nicht. Die BaFin veröffentlicht solche Warnungen, wenn Anbieter ohne Aufsicht arbeiten. Die Behörde führt auf ihrer Website eine Liste unerlaubter Geschäfte, die Verbraucher und Berater nutzen können.

Die Mitteilung nennt weder den Sitz des Betreibers noch die Zahl betroffener Verbraucher. Auch zu strafrechtlichen Ermittlungen oder dem Zeitpunkt, seit dem die Website aktiv ist, macht die BaFin keine Angaben. Welche Betrugsmaschen auf prokredits.com eingesetzt werden, bleibt offen. Die Warnung beschränkt sich auf den Hinweis, dass das Angebot ohne Erlaubnis erfolgt.

Was das für Berater heißt

Kunden fragen manchmal nach Kreditangeboten aus dem Netz. Ein Blick auf die BaFin-Warnliste hilft, unseriöse Anbieter zu erkennen. Wer einen unbekannten Vermittler prüfen will, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen, ob eine Erlaubnis vorliegt. Fehlt sie, ist Abstand die richtige Empfehlung.

Kurz gesagt

Die BaFin warnt vor prokredits.com, weil dort ohne Erlaubnis Darlehensverträge angeboten werden.

Quelle

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Laut Die Finanzlage

Die BaFin warnt am 11. September 2026 vor der Website prokredits.com, auf der Pro Kredits ohne erforderliche Erlaubnis Darlehensverträge anbietet.

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