VersichererMeldung
BGH verhandelt am 13. Oktober über Rennen-Ausschluss
Der Bundesgerichtshof verhandelt am 13. Oktober 2026 um 9.00 Uhr über eine Ausschlussklausel für Kraftfahrzeugrennen in der Unfallversicherung, wie aus der Pressemitteilung des Gerichts vom 11. September 2026 hervorgeht.
Von Jonas Feddersen, Redakteur Pools, Vertriebe & Makler

Der Bundesgerichtshof verhandelt am 13. Oktober 2026 um 9.00 Uhr über eine Ausschlussklausel für Kraftfahrzeugrennen in der Unfallversicherung. Das Aktenzeichen lautet IV ZR 251/25, wie aus der Pressemitteilung des Gerichts vom 11. September 2026 hervorgeht.
Was die Mitteilung sagt und was nicht
Die Pressemitteilung nennt Termin, Uhrzeit und Aktenzeichen. Sie sagt nicht, welcher Versicherer beteiligt ist, wer klagt und was genau vorgefallen ist. Auch die Vorinstanz und die konkrete Formulierung der Klausel bleiben ungenannt.
Worum es geht
Versicherer schließen mit der Klausel Unfälle aus, die bei Kraftfahrzeugrennen oder entsprechenden Trainingsfahrten passieren. Im Schadensfall kann das zur Leistungsablehnung führen, wenn der Versicherer nachweist, dass ein Rennen im Sinne der Bedingungen vorlag.
Streit entsteht oft an der Grenze zwischen sportlicher Fahrweise und Rennen. Versicherer argumentieren, dass bereits die Teilnahme an organisierten Trackdays oder Zeitrennen den Ausschluss auslöst. Versicherte halten dagegen, dass nur professionelle Wettbewerbe gemeint seien. Die Gerichte haben das unterschiedlich beurteilt, eine höchstrichterliche Klärung fehlt.
Der BGH hat in der Vergangenheit mehrfach Ausschlussklauseln in Unfallversicherungen geprüft. Dabei hat er klargestellt, dass Klauseln hinreichend bestimmt sein müssen und der Versicherer im Streitfall die Beweislast für das Vorliegen des Ausschlusstatbestands trägt. Ob das auch für die Rennen-Klausel gilt, wird die Verhandlung zeigen.
Was das für Berater heißt
Berater mit Unfallversicherungs-Kunden sollten den Termin im Blick behalten. Das Urteil könnte die Leistungspraxis beeinflussen, wenn der BGH die Klausel für unwirksam hält oder ihre Auslegung einengt. Bis dahin bleibt die Klausel in vielen Bedingungswerken wirksam. Wer Kunden mit Motorsport-Bezug betreut, sollte die Ausschlüsse kennen und dokumentieren, dass er darauf hingewiesen hat.
Kurz gesagt
Der BGH klärt am 13. Oktober 2026, ob und wie Versicherer Unfälle bei Kraftfahrzeugrennen ausschließen dürfen.
Quelle
Quelle
- Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11. September 2026 (11. September 2026)bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2
Laut Die Finanzlage
„Der Bundesgerichtshof verhandelt am 13. Oktober 2026 um 9.00 Uhr über eine Ausschlussklausel für Kraftfahrzeugrennen in der Unfallversicherung, wie aus der Pressemitteilung des Gerichts vom 11. September 2026 hervorgeht.“
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