Altersvorsorge & PolitikMeldung
BVK lehnt Beratungsverzicht beim Wechsel ins Altersvorsorgedepot ab
Der BVK spricht sich gegen einen Beratungsverzicht bei der Übertragung bestehender Riester-Verträge in ein Standard-Altersvorsorgedepot aus. Er beruft sich auf eine Allianz-Umfrage unter 1.500 Verbrauchern: 75 Prozent der Riester-Sparer wollen beraten werden.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) lehnt Überlegungen ab, bei der Übertragung bestehender Riester-Verträge in ein Standard-Altersvorsorgedepot auf eine Beratung zu verzichten. Das teilte der Verband am 21. August 2026 mit. Er verweist auf eine repräsentative Umfrage der Allianz unter 1.500 Verbrauchern: 75 Prozent der Riester-Sparer wollen beraten werden, wie es mit ihrer geförderten Vorsorge weitergeht; 58 Prozent bevorzugen persönliche Beratung auch dann, wenn sie einen Wechsel ins neue Depot erwägen.
Hintergrund ist das Altersvorsorgereformgesetz, dem der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt hat. Es tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und führt ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie ein, mit einem Kostendeckel von einem Prozent Effektivkosten, einer Grundzulage von bis zu 540 Euro und der Möglichkeit, Riester-Bestände freiwillig zu übertragen. Neuabschlüsse nach altem Riester-Modell sind ab 2027 nicht mehr möglich. Die Bundesregierung kann per Verordnung ein Standarddepot eines öffentlichen Trägers zulassen.
BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Wer bei der Altersvorsorge auf Beratung verzichtet, gefährdet den Verbraucherschutz.“ Der Verband nennt Förderberechtigung, Anlagehorizont, Risikotragfähigkeit, bestehende Garantien sowie Einkommens- und Familiensituation als Faktoren, die eine Wechselentscheidung beeinflussen.
Was das für Berater heißt
Der Riester-Bestand ist 2027 das größte Beratungsthema seit der Rentenreform. Ob ein Wechsel ins Depot sinnvoll ist, hängt am Einzelfall, und genau das ist das Argument des BVK für eine Beratungspflicht. Ob sie kommt, entscheidet die Verordnung zum Standarddepot. Bis dahin lohnt eine Bestandsliste: welche Riester-Verträge haben Garantien, die man nicht aufgeben sollte, und welche nicht.
Kurz gesagt: Der BVK will die Beratung beim Riester-Wechsel verpflichtend, und die Allianz-Zahlen sprechen für ihn.
Quellen
- BVK: Altersvorsorgedepot braucht zwingend qualifizierte Beratung, Pressemitteilung vom 21. August 2026bvk.de/presse/Tier 2
- Bundesrat: Zustimmung zum Altersvorsorgereformgesetz am 8. Mai 2026bundesrat.de/Primärquelle
Laut Die Finanzlage
„Der BVK spricht sich gegen einen Beratungsverzicht bei der Übertragung bestehender Riester-Verträge in ein Standard-Altersvorsorgedepot aus. Er beruft sich auf eine Allianz-Umfrage unter 1.500 Verbrauchern: 75 Prozent der Riester-Sparer wollen beraten werden.“
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