Regulierung & AufsichtMeldung
ESMA passt Prospektregeln an Listing Act an
Die ESMA hat am 9. September 2026 ein Maßnahmenpaket zur Prospektverordnung veröffentlicht, um Änderungen durch den Listing Act umzusetzen.
Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

Vier Maßnahmen zur Prospektverordnung
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 9. September 2026 ein Maßnahmenpaket zur Prospektverordnung veröffentlicht, um Änderungen durch den Listing Act umzusetzen. Das Paket umfasst ein Konsultationspapier zur Aktualisierung der Richtlinien zu Offenlegungsanforderungen, überarbeitete Fragen und Antworten (Q&As), einen Abschlussbericht zu Richtlinien für Produktzusätze und einen Abschlussbericht zu technischen Regulierungsstandards für Schlüsselfinanzinformationen in Prospektzusammenfassungen. Die Maßnahmen sollen die behördliche Konvergenz fördern und die Offenlegungspflichten vereinfachen.
Konsultation bis November
Stakeholder können bis zum 9. November 2026 Rückmeldungen zur Konsultation einreichen. Die ESMA will den Abschlussbericht und die aktualisierten Richtlinien im zweiten Quartal 2027 veröffentlichen. Das Konsultationspapier soll Emittenten und deren Berater dabei helfen, die erwartete Offenlegung unter der überarbeiteten Prospektverordnung besser zu verstehen. Bestehende Leitlinien werden durch Streichung nicht mehr erforderlicher Teile vereinfacht. Welche Teile konkret gestrichen werden, nennt die Mitteilung nicht.
Anpassungen bei Q&As und Standards
Die überarbeiteten Q&As passen Rechtsverweise an die geänderte Prospektverordnung an, führen Klarstellungen ein und entfernen veraltete Inhalte. Die Richtlinien zu Produktzusätzen legen fest, wie zu beurteilen ist, ob ein Zusatz neue Wertpapiere zu einem Basisbasisprospekt einführt. Die technischen Regulierungsstandards zu Schlüsselfinanzinformationen aktualisieren die Anforderungen für Finanzinformationen in Prospekten nach den Reformen des Listing Act.
Einordnung
Die ESMA hat den Abschlussbericht zur Europäischen Kommission eingereicht, damit diese über die Annahme der technischen Regulierungsstandards zur Aktualisierung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/979 entscheidet. Das Paket ist Teil der laufenden Anpassung an den Listing Act, dessen konkrete Änderungen die Mitteilung nicht im Detail benennt. Wer Emittenten oder deren Berater betreut, sollte die Konsultationsfrist nutzen. Die Vereinfachung der Offenlegungspflichten dürfte den Aufwand für Prospekte senken, die finale Fassung kommt aber erst Mitte 2027.
Kurz gesagt: Die ESMA passt Prospektregeln an den Listing Act an und konsultiert bis November.
Quelle
- ESMA veröffentlicht Maßnahmenpaket zur Prospektverordnung, 9. September 2026
Quelle
- ESMA veröffentlicht Maßnahmenpaket zur Prospektverordnung (9. September 2026)esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-consults-disclosure
Laut Die Finanzlage
„Die ESMA hat am 9. September 2026 ein Maßnahmenpaket zur Prospektverordnung veröffentlicht, um Änderungen durch den Listing Act umzusetzen.“
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