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Frühstartrente: Kabinett beschließt Entwurf, keine Vertriebskosten bis 18

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf zur Frühstartrente beschlossen. Der Bund zahlt vom sechsten bis zum achtzehnten Lebensjahr zehn Euro im Monat in ein Altersvorsorgedepot. Abschluss- und Vertriebskosten sind bis zur Volljährigkeit ausgeschlossen.

Von Redaktion Die Finanzlage

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Der Bund zahlt danach für jedes Kind mit erstem Wohnsitz in Deutschland vom sechsten bis zum achtzehnten Lebensjahr zehn Euro monatlich in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot. Das Depot eröffnen die Eltern bei einem Anbieter ihrer Wahl; wer keinen wählt, landet in einer kollektiven Anlage der Deutschen Bundesbank.

Der Entwurf setzt einen Kostendeckel von einem Prozent Effektivkosten. Abschluss- und Vertriebskosten sind bis zur Volljährigkeit ausgeschlossen. Zuzahlungen sind bis 6.840 Euro im Jahr möglich, auch von Dritten wie Großeltern. Erträge bleiben bis zur Auszahlungsphase steuerfrei, die Auszahlung ist frühestens ab 65 möglich. Start ist der 1. Januar 2027 mit dem Jahrgang 2020, für den die Förderung rückwirkend ab 1. Januar 2026 fließt; ab 2027 kommt jedes Jahr ein Jahrgang Sechsjähriger hinzu.

Verwaltet wird die Förderung von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie prüft die Anspruchsvoraussetzungen und zahlt monatlich aus, legt das Geld aber nicht selbst an. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2026 abgeschlossen werden.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Mit der Frühstartrente geben wir jedem Kind in Deutschland ein Startkapital für die eigene Altersvorsorge.“

Was das für Berater heißt

An diesem Produkt verdient in den ersten zwölf Jahren niemand eine Abschlussprovision, und die laufenden Kosten sind bei einem Prozent gedeckelt. Wer es anbietet, tut das für die Kundenbeziehung zur Familie und für den Anschlussvertrag ab 18. Das ist eine Wette auf 2038, kein Geschäft für 2027. Die interessantere Frage ist, welche Anbieter die Depots günstig genug bauen, um bei einem Prozent zu bestehen.

Kurz gesagt: Zehn Euro im Monat, keine Vertriebskosten, Start 2027, verwaltet von der ZfA.

Quellen

Laut Die Finanzlage

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf zur Frühstartrente beschlossen. Der Bund zahlt vom sechsten bis zum achtzehnten Lebensjahr zehn Euro im Monat in ein Altersvorsorgedepot. Abschluss- und Vertriebskosten sind bis zur Volljährigkeit ausgeschlossen.

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