Regulierung & AufsichtMeldung
Kleinanlegerstrategie: Plenum im September, Amtsblatt frühestens zum Jahresende
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat den Kompromiss zur Retail Investment Strategy am 5. Juni 2026 gebilligt. Das Europäische Parlament soll Mitte September abstimmen, die Veröffentlichung im Amtsblatt wird erst zum Jahresende erwartet. Ein Provisionsverbot enthält der Text nicht.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hat den Kompromisstext zur Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) am 5. Juni 2026 gebilligt. Damit ist der Trilog nach mehr als zweieinhalb Jahren abgeschlossen. Das Europäische Parlament soll Mitte September im Plenum abstimmen, danach folgt die förmliche Annahme durch den Rat. Die Veröffentlichung im Amtsblatt wird zum Jahresende 2026 erwartet, ein halbes Jahr später als ursprünglich geplant.
Ein generelles Provisionsverbot steht nicht im Text. Stattdessen kommt ein europaweiter Anreiztest (Inducement-Test): Provisionen bleiben zulässig, wenn sie den Interessen der Kunden nicht widersprechen und einen nachweisbaren Nutzen bieten. Provisionsbestandteile müssen einzeln ausgewiesen werden. Der Maßstab für den „Kundennutzen“ ist noch nicht definiert; der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Die Verzögerung geht auf mehrere Mitgliedstaaten zurück, darunter Deutschland, die nach der politischen Einigung Nachbesserungen und weniger Bürokratie forderten. Nach der Veröffentlichung haben die Mitgliedstaaten 24 Monate für die Umsetzung, die Anwendung beginnt rund 30 Monate nach Inkrafttreten. Realistisch ist damit 2029.
BVK-Präsident Michael H. Heinz nannte die Einigung im Juni „ein wichtiges Signal für die Sicherstellung einer flächendeckenden Beratung“.
Was das für Berater heißt
Bis 2029 ändert sich am Provisionsmodell nichts, aber die Dokumentationspflichten werden größer: Provisionen je Bestandteil ausweisen, Kundennutzen belegen, Produkte gegen europäische Kostenbenchmarks rechtfertigen. Wer jetzt seine Beratungsdokumentation auf diese Logik umstellt, hat drei Jahre Vorsprung. Der Streit um den Maßstab für „Kundennutzen“ ist die Stelle, an der die Verbände in den nächsten Monaten mitreden werden.
Kurz gesagt: Das Provisionsverbot ist vom Tisch, der Rechtfertigungsdruck bleibt, und der Kalender reicht bis 2029.
Quellen
- Rat der EU / Coreper II: Billigung des Kompromisstexts zur Retail Investment Strategy, 5. Juni 2026consilium.europa.eu/de/policies/retail-investment-strategy/Primärquelle
- BVK: Kein Provisionsverbot in der Kleinanlegerstrategie (Stellungnahme Juni 2026)bvk.de/presse/Tier 2
- Europäisches Parlament, ECON: Retail Investment Packageeuroparl.europa.eu/committees/de/econ/home/highlightsPrimärquelle
Laut Die Finanzlage
„Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat den Kompromiss zur Retail Investment Strategy am 5. Juni 2026 gebilligt. Das Europäische Parlament soll Mitte September abstimmen, die Veröffentlichung im Amtsblatt wird erst zum Jahresende erwartet. Ein Provisionsverbot enthält der Text nicht.“
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