Altersvorsorge & PolitikMeldung
PEPP-Reform: Parlamentsentwurf streicht Kostendeckel und macht Beratung zur Pflicht
Der Berichtsentwurf des Wirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments zur Reform des Pan-European Personal Pension Product (PEPP) streicht die Kostenobergrenze von einem Prozent und schreibt Beratung beim Abschluss vor. Der Standardweg soll digital sein, persönliche Beratung auf Anfrage.
Der Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) des Europäischen Parlaments hat im August 2026 seinen Berichtsentwurf zur Reform des europäischen privaten Altersvorsorgeprodukts PEPP vorgelegt. Berichterstatterin ist Stéphanie Yon-Courtin (Renew, Frankreich). Der Entwurf streicht die bisherige Kostenobergrenze von einem Prozent; Kosten sollen künftig in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen. Beim Abschluss und bei erheblichen Änderungen der Kundensituation wird Beratung zur Pflicht.
Der Standardweg für Abschluss und Beratung soll digital sein, persönliche Beratung erhält der Kunde auf Anfrage. Die Bindung der Beratung zum Basis-PEPP an ein Honorarmodell („unabhängige Beratung“) entfällt. Der Rat der EU hatte seine Verhandlungsposition bereits im Juni 2026 festgelegt. Im Herbst folgen Änderungsanträge und die Abstimmung im Ausschuss, danach Plenum und Trilog.
Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung: „Dass das Parlament den beratungsfreien Basis-PEPP stoppt, ist der wichtigste Punkt dieses Entwurfs.“ Zugleich kritisiert er: „Die persönliche Beratung wird zur Ausnahme auf Anfrage, der digitale Weg zum Normalfall.“ Der BVK begrüßte am 25. August 2026 den Wegfall des Kostendeckels, den Präsident Michael H. Heinz schon 2025 als eine der größten Schwächen des PEPP bezeichnet hatte.
Was das für Berater heißt
Das PEPP war in Deutschland bisher ein Produkt ohne Markt: ein Prozent Kostendeckel, keine Provision, kaum Anbieter. Fällt der Deckel und bleibt die Provisionsberatung erlaubt, wird das Produkt für Vertriebe erstmals rechenbar. Der Haken steckt im Wort „Standardweg“: Wenn der digitale Abschluss die Regel ist, muss der Kunde die persönliche Beratung aktiv verlangen. Bis zum Trilog ist das die Stelle, an der die Verbände ansetzen werden.
Kurz gesagt: Kostendeckel weg, Beratung Pflicht, aber digital zuerst.
Quellen
- Europäisches Parlament, ECON: Berichtsentwurf zur Überarbeitung der PEPP-Verordnung (Berichterstatterin Stéphanie Yon-Courtin), August 2026europarl.europa.eu/committees/de/econ/home/highlightsPrimärquelle
- AfW Bundesverband Finanzdienstleistung: Stellungnahme zum PEPP-Berichtsentwurf, August 2026bundesverband-finanzdienstleistung.de/presse/Tier 2
- BVK: PEPP-Reform geht in die richtige Richtung, Pressemitteilung vom 25. August 2026bvk.de/presse/Tier 2
Laut Die Finanzlage
„Der Berichtsentwurf des Wirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments zur Reform des Pan-European Personal Pension Product (PEPP) streicht die Kostenobergrenze von einem Prozent und schreibt Beratung beim Abschluss vor. Der Standardweg soll digital sein, persönliche Beratung auf Anfrage.“
Diese Meldung mit Quellenlink zitieren.