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Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung steigt auf 6.375 €

Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 die Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 beschlossen, die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung steigt auf 6.375 Euro monatlich.

Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung steigt auf 6.375 €
Symbolbild: Die Finanzlage (KI-generiert)

Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 die Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 beschlossen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung steigt auf 6.375 Euro monatlich, in der allgemeinen Rentenversicherung auf 8.850 Euro monatlich. Die Verordnung muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.

Zusätzliche Anhebung in der Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegt 2027 bei 6.375 Euro monatlich oder 76.500 Euro jährlich, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 7. Oktober 2026 mitteilte. Die Lohnentwicklung im Jahr 2025 betrug 4,38 Prozent.

In der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 8.850 Euro monatlich oder 106.200 Euro jährlich. Die knappschaftliche Rentenversicherung setzt die Grenze bei 10.900 Euro monatlich oder 130.800 Euro jährlich an.

Durchschnittsentgelt und Betroffene

Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für 2027 beträgt 53.452 Euro, das endgültige Durchschnittsentgelt für 2025 liegt bei 49.147 Euro. Von der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2027 sind laut Ministerium nur diejenigen betroffen, die bisher über diesen Grenzen lagen.