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Frühstartrente: Linke fragt nach Anlagerichtlinien

Die Fraktion Die Linke hat am 18. September 2026 in einer Kleinen Anfrage gefragt, wann die Bundesregierung die Anlagerichtlinien zur Frühstartrente veröffentlichen wird. Der Gesetzentwurf nennt kein Datum.

Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

Frühstartrente: Linke fragt nach Anlagerichtlinien
Symbolbild: Die Finanzlage (KI-generiert)

Die Fraktion Die Linke hat am 18. September 2026 in einer Kleinen Anfrage gefragt, wann die Bundesregierung die Anlagerichtlinien zur Frühstartrente erlassen und veröffentlichen wird. Der Gesetzentwurf vom 12. August 2026 nennt kein Datum für den Erlass der Richtlinien, die nach Paragraf 24 Absatz 4 des Frühstartrenten-Gesetzes zentrale Fragen regeln sollen.

Was der Gesetzentwurf delegiert

Der Entwurf schreibt in Paragraf 24 Absatz 3 für die kollektive Anlage nur eine global diversifizierte Anlage vor. Welche Anlageklassen konkret zugelassen werden, welche Nachhaltigkeitskriterien gelten und ob der Kapitalbedarf jüngerer Unternehmen berücksichtigt wird, soll nicht das Gesetz regeln. Diese Fragen werden an Anlagerichtlinien delegiert, die das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und der Deutschen Bundesbank erlassen soll.

Die Verwaltung der kollektiven Anlage wird der Deutschen Bundesbank übertragen. Eine Vergütungsstruktur oder ein Gebührenmodell für die Bundesbank nennt der Gesetzentwurf nicht. Die Kleine Anfrage fragt danach, wie die Bundesbank für die Verwaltung entlohnt werden soll.

Was die Kleine Anfrage wissen will

Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in der Anfrage vom 18. September 2026 nach drei Punkten: Wann werden die Anlagerichtlinien erlassen und vor Beginn der kollektiven Anlage veröffentlicht? Wie wird die Bundesbank für die Verwaltung vergütet? Welchen Stand hat die nationale Finanzbildungsstrategie, die die Bundesregierung als Rahmen für die Frühstartrente bezeichnet?

Nach dem Verfahren für schriftliche Fragen sollen Antworten der Bundesregierung binnen einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt erfolgen. Die Anfrage wurde am 18. September 2026 eingereicht.

Parlamentarischer Stand

Der Deutsche Bundestag beriet den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Frühstartrente am 25. September 2026 in erster Lesung. Die Bundesregierung bezeichnet die Frühstartrente in der Gesetzesbegründung als zentralen Bestandteil einer nationalen Finanzbildungsstrategie, die sich in Erarbeitung befinde. Eine beschlossene Strategie, ein Zeitplan oder eine Ressortzuständigkeit sind bislang nicht öffentlich bekannt.

Einordnung

Ohne die Anlagerichtlinien bleibt unklar, wie die kollektive Anlage konkret funktioniert. Berater, die Kunden zur Frühstartrente informieren wollen, können derzeit nicht sagen, ob Aktien, Anleihen oder Immobilien zugelassen sind, welche ESG-Kriterien gelten und welche Kosten die Bundesbank berechnet. Die Kleine Anfrage macht aus dieser Lücke eine parlamentarische Frage. Dass der Gesetzentwurf kein Datum für die Veröffentlichung der Richtlinien nennt, ist ungewöhnlich für ein Gesetz, das ab 2027 gelten soll.