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Kreditwirtschaft kritisiert Kostenverbot bei Frühstartrente
Der Finanzausschuss des Bundestags hörte am 5. Oktober 2026 Verbände und Wissenschaft zur Frühstartrente an; die Deutsche Kreditwirtschaft und der Fondsverband BVI kritisierten das geplante Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten.
Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

Der Finanzausschuss des Bundestags hörte am 5. Oktober 2026 Verbände und Wissenschaft zur geplanten Frühstartrente an. Die Deutsche Kreditwirtschaft wandte sich gegen das im Gesetzentwurf vorgesehene Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten, da Anbieter ihre Dienstleistungen sonst kostenfrei anbieten müssten. Der Fondsverband BVI erklärte, das Verbot würde den Zugang zur Beratung erschweren.
Professorin Ulrike Malmendier von der University of California in Berkeley lobte den Entwurf als innovativen Schritt zur Finanzbildung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte die Möglichkeit, zusätzlich zur staatlichen Förderung bis zu 6.840 Euro pro Jahr einzuzahlen. Das verstärke bestehende Vermögensungleichheiten.
Was im Gesetzentwurf fehlt
Der Bund zahlt nach dem Entwurf vom sechsten bis zum achtzehnten Lebensjahr zehn Euro im Monat in ein Altersvorsorgedepot. Eltern können das Kapital um bis zu 6.840 Euro pro Jahr aufstocken. Die Verwaltung der kollektiven Anlage übernimmt die Deutsche Bundesbank. Wie die Bundesbank für diese Aufgabe vergütet wird, regelt der Entwurf nicht.
Auch die Anlagepolitik ist nicht festgelegt. Paragraph 24 Absatz 3 des Entwurfs schreibt nur eine global diversifizierte Anlage vor. Welche Anlageklassen, Nachhaltigkeitsaspekte und Anforderungen an den Kapitalmarkt gelten, soll das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit Kanzleramt und Bundesbank durch Anlagerichtlinien regeln. Wann diese Richtlinien erlassen werden, ist offen. Die Fraktion Die Linke hatte am 18. September 2026 in einer Kleinen Anfrage danach gefragt.
Einordnung
Die Anhörung zeigt die Konfliktlinie zwischen Verbraucherschutz und Vertriebsinteressen. Die Kreditwirtschaft will an der Frühstartrente verdienen, der Gesetzgeber will das verhindern. Beide Seiten haben ihre Position vorgetragen, keine hat die andere überzeugt. Berater können ihren Kunden noch nicht sagen, wie die Anlage konkret funktioniert, wer sie verwaltet und was das kostet. Solange die Anlagerichtlinien fehlen und die Vergütung der Bundesbank ungeklärt ist, bleibt die Frühstartrente ein Entwurf ohne Betriebsanleitung.