VersichererMeldung
LAG Köln: Leitender Angestellter haftet für 50 Mio. Euro
Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 31. Juli 2026 einen leitenden Angestellten für einen Betrugschaden von über 50 Millionen Euro haftbar gemacht, obwohl eine D&O-Versicherung mit 150 Millionen US-Dollar Deckung bestand, berichtet experten.de.
Von Jonas Feddersen, Redakteur Pools, Vertriebe & Makler

Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 31. Juli 2026 einen leitenden Angestellten für einen Betrugschaden von über 50 Millionen Euro haftbar gemacht, obwohl eine D&O-Versicherung mit 150 Millionen US-Dollar Deckung bestand, berichtet experten.de. Das Gericht sah in der vom Arbeitgeber finanzierten Police keinen Anlass für eine Haftungserleichterung bei grober Fahrlässigkeit.
Der Angestellte habe laut Bericht innerhalb von 25 Tagen knapp 60 Überweisungen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 50 Millionen Euro nach einem Betrug veranlasst. Die Revision des Urteils sei beim Bundesarbeitsgericht anhängig (Az. 2 AZR 164/26).
Einordnung
Das Urteil wirft die Frage auf, ob eine vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung die Haftung leitender Angestellter bei grober Fahrlässigkeit begrenzt. Das LAG Köln verneinte das. Solange das Bundesarbeitsgericht nicht entschieden hat, bleibt die Rechtslage offen.
Quelle
- experten.de: D&O-Urteil: Wann die Versicherung zur vollen Arbeitnehmerhaftung führen kann (5. Oktober 2026)experten.de/id/4952316/DO-Urteil-Wann-die-Versicherung-zur-v
Laut Die Finanzlage
„Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 31. Juli 2026 einen leitenden Angestellten für einen Betrugschaden von über 50 Millionen Euro haftbar gemacht, obwohl eine D&O-Versicherung mit 150 Millionen US-Dollar Deckung bestand, berichtet experten.de.“
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