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BaFin warnt vor drei Websites ohne Erlaubnis
Die BaFin hat am 29. September 2026 vor Angeboten auf den Websites promarketscfd.com, rormarkets.com und firstrade24.com gewarnt, da der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet.
Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

BaFin warnt vor drei Websites ohne Erlaubnis
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 29. September 2026 vor Angeboten auf den Websites promarketscfd.com, rormarkets.com und firstrade24.com gewarnt. Der Betreiber bietet dort nach Angaben der Behörde ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen an.
Der Betreiber behauptet laut BaFin, in Kanada, auf den Kaimaninseln und in Italien beaufsichtigt zu sein. Nach Erkenntnissen der Behörde trifft das nicht zu. Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Was das für Berater heißt
Berater sollten Kunden auf die BaFin-Warnliste hinweisen, wenn diese mit Anbietern in Kontakt kommen, die keine Erlaubnis nachweisen können. Die Behörde veröffentlicht alle Warnungen auf ihrer Website. Wer einen Anbieter prüfen will, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen, ob eine Erlaubnis vorliegt.