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D&O-Schadenquote 2025 auf Zehn-Jahres-Hoch von 105,8 Prozent

Die Schadenquote nach Abwicklung in der D&O-Versicherung erreichte 2025 mit 105,8 Prozent den höchsten Wert der vergangenen zehn Jahre, meldet der GDV am 29. September 2026.

Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

D&O-Schadenquote 2025 auf Zehn-Jahres-Hoch von 105,8 Prozent
Symbolbild: Die Finanzlage (KI-generiert)

Die Schadenquote nach Abwicklung in der D&O-Versicherung erreichte 2025 mit 105,8 Prozent den höchsten Wert der vergangenen zehn Jahre, meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am 29. September 2026. Der Schadenaufwand stieg im Geschäftsjahr 2025 um 15,6 Prozent auf 342 Millionen Euro, während die Beitragseinnahmen um 1,1 Prozent auf 491 Millionen Euro sanken.

Mehr Fälle, höhere Kosten

Die Zahl der D&O-Fälle stieg 2025 um 13 Prozent auf rund 3.000. Der durchschnittliche Schadenaufwand lag bei etwa 113.400 Euro. Die Schadenhäufigkeit erhöhte sich auf 28 Schäden je 1.000 Verträge. Die Geschäftsjahres-Schadenquote kletterte um 13 Prozentpunkte auf 69,7 Prozent.

Ende 2025 waren rund 107.300 D&O-Verträge erfasst, 6,6 Prozent mehr als im Vorjahr. An der GDV-Statistik beteiligten sich 30 Versicherer mit einem Marktanteil von rund 78 Prozent des D&O-Beitragsaufkommens. Das Gesamtmarktvolumen des inländischen D&O-Direktgeschäfts 2025 dürfte nach GDV-Angaben bei rund 920 Millionen Euro liegen.

Insolvenzen als Treiber

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2025 mehr als 24.000 Unternehmensinsolvenzen registriert, gut zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Im ersten Halbjahr 2026 stieg die Zahl der Insolvenzen um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der GDV führt den Anstieg der D&O-Schäden auf diese Entwicklung zurück.

Was das für Berater heißt

Eine Schadenquote über 100 Prozent bedeutet, dass die Versicherer mehr für Schäden zahlen, als sie an Beiträgen einnehmen. Das ist auf Dauer nicht darstellbar. Berater sollten Mandanten mit D&O-Verträgen darauf vorbereiten, dass Versicherer Prämien anpassen oder Deckungsbedingungen enger fassen werden. Wer Verträge zur Verlängerung anstehen hat, sollte die Bedingungen prüfen und Angebote vergleichen, bevor die Hauptfälligkeit kommt.