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VSAAG beschlossen: Neue Pflichten ab 30. Januar 2027

Der Bundestag hat am 25. September 2026 das Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG) beschlossen, das ab 30. Januar 2027 gilt.

Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

VSAAG beschlossen: Neue Pflichten für Versicherer ab 30. Januar 2027
Symbolbild: Die Finanzlage (KI-generiert)

Der Bundestag hat am 25. September 2026 das Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG) beschlossen. Das Gesetz setzt zwei EU-Richtlinien um: den Solvency-II-Review und die Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD). Die Regeln gelten ab 30. Januar 2027.

Wer betroffen ist und was sich ändert

Versicherer und Versicherungsgruppen, die zusammen mindestens sechzig Prozent des deutschen Lebens- und Nichtlebensmarktes abdecken, müssen präventive Sanierungspläne erstellen und regelmäßig aktualisieren. Alle Versicherer müssen Liquiditätsrisikomanagementpläne erstellen und der BaFin vorlegen. Nachhaltigkeitsrisiken werden stärker verankert: Unternehmen müssen einen Plan zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken vorlegen und Szenarioanalysen zu den Folgen des Klimawandels durchführen.

Das Gesetz führt die Kategorie der „kleinen und nicht komplexen Unternehmen" ein. Diese können bei Erfüllung bestimmter Schwellenwerte und Kriterien nach einem Einstufungsverfahren bei der BaFin entlastet werden. Welche Schwellenwerte und Kriterien genau gelten, nennen die Beschlussempfehlung und die GDV-Meldung nicht. Kleine und nicht komplexe Unternehmen müssen weiterhin die Solvabilitätsübersicht von einem Abschlussprüfer prüfen lassen; eine nach Solvency-II-Richtlinie mögliche Entlastung setzt der deutsche Gesetzgeber nicht um.

Neue Berichtspflichten und Diversitätsstrategie

Der Solvabilitäts- und Finanzbericht wird zweigeteilt: ein kompakter Teil für Versicherungsnehmer, ein ausführlicherer für professionelle Marktteilnehmer. Unternehmen müssen eine Diversitätsstrategie für ihre Leitungsorgane festlegen und regelmäßig deren Zusammensetzung sowie die Wirksamkeit der Strategie überprüfen.

Die Volatilitätsanpassung wird neu gestaltet und ihre Genehmigung genauer geregelt. Für die Extrapolation der risikofreien Zinskurve gilt eine neue Methode, die über einen Übergangsmechanismus schrittweise eingeführt werden kann. Welche konkreten Inhalte und Formatvorgaben der Gesetzentwurf für präventive Sanierungspläne und Liquiditätsrisikomanagementpläne verlangt, nennen die vorliegenden Quellen nicht.

Erweiterte Eingriffsbefugnisse der BaFin

Die BaFin kann eingreifen, wenn sich die Solvabilität eines Unternehmens absehbar verschlechtert, also bevor die vorgeschriebene Solvenzkapitalanforderung unterschritten ist. Wie genau das Gesetz den Zeitpunkt definiert, ab dem die BaFin eingreifen kann, und welche Auslöseindikatoren oder Meldepflichten gelten, nennen die vorliegenden Quellen nicht.

Hintergrund der Umsetzung

Der Solvency-II-Aufsichtsrahmen gilt seit 2016, der mehrjährige Überprüfungsprozess zum Review begann 2019. Der Bundesrat registrierte das Gesetz am 25. September 2026 als Beratungsvorgang 558/26. Drucksachen zum Beratungsvorgang lagen zum 24. September 2026 noch nicht vor. Zu den Beratungen des VSAAG lagen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 21/8157) sowie der Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 21/8162) vor. Über die Vorlage war eine namentliche Abstimmung vorgesehen.

Was das für Berater heißt

Berater sollten bis 30. Januar 2027 prüfen, ob ihre Versicherer zu den Häusern gehören, die Sanierungspläne vorlegen müssen. Die Sechzig-Prozent-Schwelle betrifft die größten Anbieter im Lebens- und Nichtlebensmarkt. Die erweiterten Eingriffsbefugnisse der BaFin bedeuten, dass die Aufsicht handeln kann, bevor die Solvenzkapitalanforderung unterschritten ist. Berater sollten Stabilitätskennzahlen ihrer Partner im Blick behalten. Die Zweiteilung des Solvabilitäts- und Finanzberichts erleichtert die Einschätzung für Vermittler, die nicht täglich mit Solvency-II-Kennzahlen arbeiten. Wer Kunden zu Versicherern berät, sollte ab Januar 2027 prüfen, ob der kompakte Teil des Solvabilitäts- und Finanzberichts vorliegt und welche Nachhaltigkeitsrisiken das Unternehmen dort ausweist.