VersichererMeldung

Arbeitsrechtsschutz-Fälle steigen auf 15,3 Prozent

Der GDV meldet für das zweite Quartal 2026 einen Anstieg der Arbeitsrechtsschutz-Fälle auf 15,3 Prozent aller Schäden in der Rechtsschutzversicherung.

Von Jonas Feddersen, Redakteur Pools, Vertriebe & Makler

Arbeitsrechtsschutz-Fälle steigen auf 15,3 Prozent aller Schäden
Symbolbild: Die Finanzlage (KI-generiert)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) meldet für das zweite Quartal 2026 einen Anstieg der Arbeitsrechtsschutz-Fälle auf 15,3 Prozent aller Schäden in der Rechtsschutzversicherung. Im zweiten Quartal 2025 lag der Anteil bei 14,6 Prozent, im zweiten Quartal 2024 bei 14,2 Prozent. Von Januar bis Juni 2026 entfielen 38,6 Prozent aller Schadenzahlungen auf den Arbeitsrechtsschutz, nach 36,8 Prozent im ersten Halbjahr 2025 und 33,9 Prozent im ersten Halbjahr 2024.

Konjunkturschwäche und steigende Arbeitslosigkeit

Die Zahlen steigen parallel zu den Insolvenzen und der Arbeitslosigkeit. Von Januar bis Juni 2026 zählte das Statistische Bundesamt 12.812 Unternehmensinsolvenzen, 6,7 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Im August 2026 waren in Deutschland gut drei Millionen Menschen arbeitslos, 36.000 mehr als ein Jahr zuvor.

Gesamtmarkt wächst weiter

2025 kamen auf rund 26,2 Millionen Rechtsschutzversicherungsverträge etwa 5,1 Millionen Schadenfälle. Der Schadenaufwand lag 2025 bei rund 4,1 Milliarden Euro, zehn Jahre zuvor (2015) bei rund 2,7 Milliarden Euro. Für das Gesamtjahr 2026 erwartet der GDV ein Beitragswachstum von 4,5 Prozent.

Anteil der Schadenzahlungen steigt stärker

Der Anteil der Schadenzahlungen im Arbeitsrechtsschutz (38,6 Prozent) liegt höher als der Anteil an den Schadenfällen (15,3 Prozent). Beide Kennzahlen steigen seit drei Jahren.

Was das für Berater heißt

Bestandskunden in Branchen mit steigenden Insolvenzen sollten auf den Deckungsumfang ihrer Rechtsschutzpolice angesprochen werden. Wer nur Privatrechtsschutz ohne Arbeitsrechtsschutz hat, trägt das Kostenrisiko bei Kündigungen oder Abfindungsstreitigkeiten selbst.

Kurz gesagt: Arbeitsrechtsschutz-Fälle steigen mit der Zahl der Insolvenzen und Arbeitslosen, der Anteil an den Schadenzahlungen liegt im ersten Halbjahr 2026 bei 38,6 Prozent.

Quelle

Laut Die Finanzlage

„Der GDV meldet für das zweite Quartal 2026 einen Anstieg der Arbeitsrechtsschutz-Fälle auf 15,3 Prozent aller Schäden in der Rechtsschutzversicherung.“

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