Banken & FintechMeldung
EBA legt finale Richtlinien zu Drittanbieter-Risiken vor
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 18. September 2026 finale Richtlinien zum Management von Drittanbieter-Risiken veröffentlicht, die mit DORA abgestimmt sind.
Von Leonie Brandt, Redakteurin Versicherer, Banken & Fintech

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 18. September 2026 finale Richtlinien zum Management von Drittanbieter-Risiken veröffentlicht. Die Guidelines sind mit DORA abgestimmt.
Proportionaler Rahmen
Die Richtlinien erlauben Banken und Finanzdienstleistern, ihre Auslagerungssteuerung proportional zu gestalten. Einen Zeitpunkt für die verpflichtende Umsetzung nennt die Veröffentlichung nicht.
Begleitende Q&As zu Reporting-Fragen
Parallel zu den Guidelines hat die EBA am 18. September 2026 vier finale Q&As veröffentlicht. Sie betreffen die Berichterstattung von negativen Fair-Value-Änderungen abgesicherter Positionen in der Annual Resolution Reporting (Q&A 2026_7795), den Bestand an Bargeldsicherheiten als Variationsmarge für Intra-Group-Repurchase-Agreements (Q&A 2026_7895) sowie die Berichterstattung von Anwendungen verbundener Dienstleister im Template Z08.02 (Q&A 2026_7926 und 2026_7927).
Was das für Berater heißt
Banken und Finanzdienstleister müssen ihre Auslagerungssteuerung an den neuen Rahmen anpassen. Wer Kunden bei der Umsetzung von Auslagerungsanforderungen begleitet, sollte die Abstimmung mit DORA kennen, um doppelte Dokumentation zu vermeiden.
Kurz gesagt: Die EBA hat am 18. September 2026 finale Richtlinien zu Drittanbieter-Risiken veröffentlicht, die mit DORA abgestimmt sind.
Quelle
- EBA: Final Guidelines on the management of third-party risks (18. September 2026)eba.europa.eu/node/20016
Laut Die Finanzlage
„Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 18. September 2026 finale Richtlinien zum Management von Drittanbieter-Risiken veröffentlicht, die mit DORA abgestimmt sind.“
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