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Frühstartrente: Bundesbank verwaltet, Details per Richtlinien

Am 25.09.2026 beriet der Bundestag erstmals den Entwurf; Verwaltung liegt bei der Bundesbank, die Anlage ist „global diversifiziert“ geregelt (Mediathek; BT‑Drs. 21/8060).

Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

Frühstartrente: Bundesbank verwaltet, Anlagerichtlinien offen
Symbolbild: Die Finanzlage (KI-generiert)

Für Berater ändert sich vorerst wenig: Die kollektive Anlage liegt bei der Deutschen Bundesbank, und nur „global diversifiziert“ sind festgelegt. Anlagerichtlinien und Termin fehlen (BT-Drs. 21/8060, 18.09.2026).

  1. September 2026: Der Bundestag hat den Regierungsentwurf zur Frühstartrente erstmals beraten. Die kollektive Anlage geht an die Deutsche Bundesbank, und das Gesetz schreibt nur eine „global diversifizierte“ Anlage vor. Details sollen erst Anlagerichtlinien des Bundesfinanzministeriums regeln (Mediathek 25.09.2026; BT-Drs. 21/8060, 18.09.2026).

Fünf Punkte: was schon gilt und was offen ist

  • Erste Lesung: Der Bundestag beriet den Entwurf am 25.09.2026 in der 97. Sitzung. Mediathek 25.09.2026
  • Verwaltung: Die Verwaltung der kollektiven Anlage geht an die Deutsche Bundesbank. BT‑Drs. 21/8060, 18.09.2026
  • Anlageprinzip: § 24 Abs. 3 FrühStRG-E verlangt nur eine „global diversifizierte“ Anlage; Anlageklassen und ESG-Aspekte sollen Anlagerichtlinien regeln. BT‑Drs. 21/8060, 18.09.2026
  • Termin offen: Der Entwurf nennt kein Datum für die Anlagerichtlinien; Die Linke fragt ausdrücklich nach Erlass und Veröffentlichung. BT‑Drs. 21/8060, 18.09.2026, Bundestag Kurzmeldung, 21.09.2026
  • Beratung und Kosten: Für Standarddepots ist laut Verbandsdarstellung mit Verweis auf den Entwurf keine Beratung geschuldet; bis 18 fallen keine Abschluss- und Vertriebskosten an; freiwillige Zuzahlungen bis 6.840 Euro jährlich sind möglich. VOTUM, 31.07.2026

Kontext

Der Entwurf verlagert zentrale Anlagevorgaben in Anlagerichtlinien des Bundesministeriums der Finanzen im Einvernehmen mit Bundeskanzleramt und Bundesbank (§ 24 Abs. 4 FrühStRG-E; BT‑Drs. 21/8060). Solange diese nicht veröffentlicht sind, bleibt offen, welche Anlageklassen und Nachhaltigkeitskriterien gelten und ob ein Kapitalbedarf jüngerer Unternehmen berücksichtigt wird (BT‑Drs. 21/8060). Die Bundesregierung ordnet die Frühstartrente einem noch in Arbeit befindlichen Maßnahmenkatalog der Finanzbildungsstrategie zu; ein beschlossener Zeitplan steht in den Belegen nicht (BT‑Drs. 21/8060). Zur Vergütung der Bundesbank nennt der Entwurf keine Struktur; eine Gebührenregelung ist dort nicht festgelegt (ja, das liest niemand gern). BT‑Drs. 21/7864

Was das für Berater heißt

In Unterlagen und Gesprächen trennen: Fest steht die Verwaltung durch die Bundesbank und das Diversifizierungsgebot „global diversifiziert“; Inhalte der Anlagerichtlinien sind offen (BT‑Drs. 21/8060). Weisen Sie attribuiert darauf hin, dass Standarddepots ohne Beratung, Kostenfreiheit bis 18 und Zuzahlungen bis 6.840 Euro jährlich als Entwurfsregeln berichtet werden, und dokumentieren Sie die Quelle bis zur amtlichen Fundstelle (VOTUM, 31.07.2026). Informieren Sie Kunden, dass Zeitpunkt und Inhalt der Anlagerichtlinien nicht terminiert sind und hierzu parlamentarische Fragen vorliegen (BT‑Drs. 21/8060; Bundestag Kurzmeldung, 21.09.2026).