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aba fordert Anrechnung von bAV auf künftige Kapitalrente

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) hat am 30. September 2026 auf ihrer Fachtagung in Bonn ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Altersvorsorge gefordert.

Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

aba fordert Anrechnung von bAV auf künftige Kapitalrente
Symbolbild: Die Finanzlage (KI-generiert)

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) hat am 30. September 2026 auf ihrer Fachtagung in Bonn ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Altersvorsorge gefordert. Nach Angaben des Verbands sollten die Empfehlungen der Alterssicherungskommission Ausgangspunkt dafür sein.

Die aba schlägt vor, bereits geleistete Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung auf eine künftige Beitragspflicht zur gesetzlichen Kapitalrente anrechnen zu können. Alternativ solle eine tarifliche Öffnungsklausel Branchen mit leistungsfähigen betrieblichen Versorgungssystemen von der gesetzlichen Kapitalrente ausnehmen können, teilte der Verband mit.

Dirk Jargstorff, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der aba, sagte auf der Tagung: „Was bislang fehlt, ist jedoch der Blick auf ihr Zusammenspiel." Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung benötigten verlässliche und angemessene regulatorische Rahmenbedingungen, um beim Ausbau kapitalgedeckter Altersvorsorge eine zentrale Rolle spielen zu können.

Auf der Fachtagung stellte Dr. Natalie Brall vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Perspektive ihres Hauses dar. Marco Herrmann, Leiter des aba-Fachausschusses Arbeitsrecht, erläuterte die Sicht des Verbands zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission.

Einordnung

Der Vorstoß zielt auf die geplante gesetzliche Kapitalrente, die als vierte Säule der Altersvorsorge diskutiert wird. Die aba will verhindern, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer doppelt belastet werden, wenn bereits eine betriebliche Versorgung besteht. Ob der Gesetzgeber dem folgt, ist offen. Die Forderung nach Anrechnung oder Öffnungsklausel bedeutet für Berater: Wer heute eine bAV aufsetzt, weiß nicht, ob sie morgen auf eine neue Pflicht angerechnet wird.

Quelle

Laut Die Finanzlage

„Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) hat am 30. September 2026 auf ihrer Fachtagung in Bonn ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Altersvorsorge gefordert.“

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