Regulierung & AufsichtMeldung

BaFin ändert Prüfungsverordnung für Wertpapierinstitute

Die BaFin hat am 11. September 2026 die Prüfungsverordnung für Wertpapierinstitute und Schwarmfinanzierungsdienstleister geändert, wie die Behörde am 14. September 2026 mitteilte.

Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

BaFin ändert Prüfungsverordnung für Wertpapierinstitute
Symbolbild: Die Finanzlage (KI-generiert)

Die BaFin hat am 11. September 2026 die Prüfungsverordnung für Wertpapierinstitute und Schwarmfinanzierungsdienstleister geändert. Die Änderung gilt seit dem 11. September 2026, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 14. September 2026 mitteilte.

Betroffene Verordnungen

Betroffen sind die Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung und die Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung. Beide legen fest, welche Angaben Jahresabschlussprüfer in ihren Berichten machen müssen. Die BaFin hat die Änderung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung regelt die Prüfung von Instituten, die nach dem Wertpapierinstitutsgesetz zugelassen sind. Die Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung betrifft Plattformen, die Schwarmfinanzierungen im Sinne der EU-Verordnung 2020/1503 anbieten.

Was die Meldung nicht sagt

Die Mitteilung der BaFin vom 14. September 2026 nennt weder die Änderungen noch die Prüfungspflichten, die sich für betroffene Institute ändern. Übergangsfristen werden nicht erwähnt. Wie viele Wertpapierinstitute und Schwarmfinanzierungsdienstleister in Deutschland betroffen sind, geht aus der Meldung nicht hervor.

Ob die Änderung mit der EU-Verordnung DORA zusammenhängt, die seit Januar 2025 gilt und digitale Risiken im Finanzsektor regelt, bleibt offen. Die BaFin verweist auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger, ohne die Änderungen zu erläutern. Auch die Frage, ob sich die Prüfungstiefe oder der Umfang der Berichtspflichten ändert, lässt die Meldung unbeantwortet.

Was das für Berater heißt

Wer mit Wertpapierinstituten oder Schwarmfinanzierungs-Plattformen zusammenarbeitet, sollte die Compliance-Abteilung des Partners nach den geänderten Prüfungsanforderungen fragen. Die Änderung gilt seit dem 11. September 2026, Übergangsfristen sind nicht bekannt. Wer selbst als Wertpapierinstitut zugelassen ist, muss die Verordnung im Bundesanzeiger prüfen. Für Vermittler, die über solche Institute Wertpapiergeschäfte abwickeln, können sich mittelbar Dokumentationspflichten ändern, wenn die Prüfer neue Angaben verlangen.

Kurz gesagt: Die BaFin hat die Prüfungsverordnung für Wertpapierinstitute und Schwarmfinanzierungsdienstleister geändert, Details nennt die Meldung nicht.

Quelle

Laut Die Finanzlage

„Die BaFin hat am 11. September 2026 die Prüfungsverordnung für Wertpapierinstitute und Schwarmfinanzierungsdienstleister geändert, wie die Behörde am 14. September 2026 mitteilte.“

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