Regulierung & AufsichtMeldung
BaFin ersetzt Rundschreiben zu ESA-Leitlinien durch Tabelle
Die BaFin veröffentlicht seit dem 1. Oktober 2026 eine tabellarische Übersicht auf ihrer Website, welche Leitlinien der ESAs und der AMLA sie in ihre Verwaltungspraxis übernimmt, und verzichtet künftig auf separate Rundschreiben zu diesem Thema.
Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht seit dem 1. Oktober 2026 eine tabellarische Übersicht auf ihrer Website, welche Leitlinien der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) und der Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) sie in ihre Verwaltungspraxis übernimmt. Das teilt die BaFin am 1. Oktober 2026 mit.
Separate Rundschreiben zu diesem Thema konsultiert und veröffentlicht die Aufsicht nach eigenen Angaben ab sofort nicht mehr. Die Tabelle zeigt, welche Leitlinien übernommen wurden und welche nicht. Die BaFin begründet den Schritt mit dem Abbau von Veröffentlichungen und Bürokratie.
Einordnung
Wer beaufsichtigt wird, muss künftig nur noch eine Tabelle prüfen, statt auf Rundschreiben zu warten. Das spart Zeit, setzt aber voraus, dass die Tabelle aktuell bleibt. Die BaFin nennt keine Frist, in der sie neue Leitlinien einpflegt, und keine Archivierung für gestrichene Einträge.
Quelle
- BaFin: BaFin reduziert Rundschreiben zu Leitlinien der ESAs und der AMLA (1. Oktober 2026)bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2026/meld
Laut Die Finanzlage
„Die BaFin veröffentlicht seit dem 1. Oktober 2026 eine tabellarische Übersicht auf ihrer Website, welche Leitlinien der ESAs und der AMLA sie in ihre Verwaltungspraxis übernimmt, und verzichtet künftig auf separate Rundschreiben zu diesem Thema.“
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