Regulierung & AufsichtMeldung

BaFin erwägt längere Stornohaftung bei Lebensversicherungen

Die BaFin erwägt, die Stornohaftungszeit in der Lebensversicherung über fünf Jahre hinaus zu verlängern, erklärte Exekutivdirektorin Julia Wiens am 7. September 2026 auf bafin.de. Der BVK lehnt die Überlegung ab.

Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

BaFin erwägt längere Stornohaftung bei Lebensversicherungen
Symbolbild: Die Finanzlage (KI-generiert)

BaFin erwägt längere Stornohaftung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erwägt, die Stornohaftungszeit in der Lebensversicherung über fünf Jahre hinaus zu verlängern. Exekutivdirektorin Julia Wiens erklärte am 7. September 2026 in einem Interview auf bafin.de, der bisherige Zeitraum werde „der neuen Risikolage unter Umständen nicht gerecht". Versicherer müssten Einmalprovisionen ausreichend vorsichtig mit Blick auf die Dauer des Stornohaftungszeitraums festlegen.

Die BaFin begründet das mit den neuen Wechselmöglichkeiten im Rahmen der Altersvorsorgereform, die am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Daraus resultierten höhere Risiken für Versicherungsunternehmen. Eine konkrete Dauer nennt Wiens nicht, ein Gesetzentwurf oder eine Verordnung liegt nicht vor.

BVK widerspricht

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute lehnt die Überlegung in einer Stellungnahme vom 8. September 2026 ab. Präsident Michael H. Heinz erklärte, die Verlängerung wäre „das völlig falsche Signal". Versicherungsvermittler dürften nicht zu den Leidtragenden einer Reform werden, die ausdrücklich mehr Flexibilität für Verbraucher schaffen solle. Die bereits heute geltende fünfjährige Stornohaftung stelle eine erhebliche Unsicherheit und Belastung für Vermittler dar.

Der BVK fordert die BaFin auf, von der Verlängerung Abstand zu nehmen. Heinz sagte: „Die Bafin verkennt die Realität im Vermittlermarkt. Gute Beratung entsteht durch Qualifikation, Kundennähe und Vertrauen, nicht durch immer längere Haftungsfristen."

Was das für Vermittler heißt

Es handelt sich um eine Überlegung der Aufsicht, nicht um einen Beschluss. Aktuell gelten weiterhin fünf Jahre Stornohaftung. Ob und wann eine Regelung kommt, ist offen. Wer Lebensversicherungen vermittelt, sollte die Diskussion verfolgen, muss aber vorerst nichts ändern.

Quellen

Laut Die Finanzlage

„Die BaFin erwägt, die Stornohaftungszeit in der Lebensversicherung über fünf Jahre hinaus zu verlängern, erklärte Exekutivdirektorin Julia Wiens am 7. September 2026 auf bafin.de. Der BVK lehnt die Überlegung ab.“

Diese Meldung mit Quellenlink zitieren.