Regulierung & AufsichtMeldung
BaFin meldet Insolvenz der Luana Energieversorgung Deutschland
Die BaFin hat am 14. September 2026 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit veröffentlicht.
Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14. September 2026 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit veröffentlicht.
Hintergrund
Die BaFin muss nach § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) die Eröffnung von Insolvenzverfahren gegen Anbieter von Vermögensanlagen veröffentlichen. Die Mitteilung vom 14. September 2026 nennt als Grund die Zahlungsunfähigkeit der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH.
Welche Vermögensanlagen die Gesellschaft vertrieben hat, wie viele Anleger betroffen sind und welches Volumen die Anlagen umfassen, steht in der Veröffentlichung nicht. Auch der Name des Insolvenzverwalters fehlt. Das ist bei Mitteilungen nach § 11a VermAnlG üblich, weil die Norm nur die Tatsache der Verfahrenseröffnung verlangt.
Rechtliche Einordnung
Die Veröffentlichungspflicht nach § 11a Absatz 1 VermAnlG gilt für alle Anbieter, die Vermögensanlagen im Sinne des Gesetzes vertrieben haben. Dazu zählen Nachrangdarlehen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen. Die BaFin muss die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unverzüglich auf ihrer Internetseite bekannt machen. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob die Vermögensanlagen prospektpflichtig waren.
Die Mitteilung ist keine Warnung im Sinne des § 37 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG), sondern eine Informationspflicht. Sie trifft keine Aussage über die Ursachen der Zahlungsunfähigkeit. Für Gläubiger beginnt mit der Verfahrenseröffnung die Frist zur Anmeldung ihrer Forderungen beim Insolvenzverwalter.
Was das für Berater heißt
Vermittler, die Vermögensanlagen vertrieben haben, sollten prüfen, ob Kunden Anlagen der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH im Bestand haben. Ist das der Fall, sollten sie die Kunden über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens informieren. Weitere Informationen zum Verfahren und zur Anmeldung von Forderungen erhalten Betroffene beim zuständigen Insolvenzgericht oder beim Insolvenzverwalter, dessen Name in der Regel im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Kurz gesagt
Die BaFin hat die Insolvenz der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH veröffentlicht, Vermittler sollten betroffene Kunden informieren.
Quelle
- BaFin: Mitteilung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG zur Luana Energieversorgung Deutschland GmbH (14. September 2026)bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Mitteilungen_nach
Laut Die Finanzlage
„Die BaFin hat am 14. September 2026 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit veröffentlicht.“
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