Regulierung & AufsichtMeldung

BaFin regelt Verwalter des Refinanzierungsregisters

Die BaFin hat am 14. September 2026 das Rundschreiben 10/2026 (BA) zur Bestellung von Verwaltern des Refinanzierungsregisters gemäß §§ 22e ff. KWG veröffentlicht.

Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

BaFin regelt Verwalter des Refinanzierungsregisters
Symbolbild: Die Finanzlage (KI-generiert)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14. September 2026 das Rundschreiben 10/2026 (BA) zur Bestellung von Verwaltern des Refinanzierungsregisters gemäß §§ 22e ff. Kreditwesengesetz (KWG) veröffentlicht. Das Rundschreiben richtet sich an Kreditinstitute, die ein Refinanzierungsregister führen müssen.

Was das Refinanzierungsregister ist

Das Refinanzierungsregister ist ein elektronisches Verzeichnis, in dem Kreditinstitute Vermögenswerte eintragen, die zur Deckung von Pfandbriefen oder strukturierten Finanzierungen dienen. Die Eintragung sichert Gläubiger im Insolvenzfall ab. Versicherungsvermittler und Anlageberater führen keine Refinanzierungsregister und sind von der Pflicht nicht betroffen.

Inhalt des Rundschreibens

Das Rundschreiben regelt die Anforderungen an die Bestellung von Verwaltern des Refinanzierungsregisters. Die BaFin legt fest, welche Voraussetzungen Personen erfüllen müssen, die als Verwalter bestellt werden. Welche Qualifikationen die BaFin verlangt, welche Fristen gelten und wie viele Institute betroffen sind, nennt die Veröffentlichung nicht. Ob es Änderungen gegenüber früheren Rundschreiben gibt, lässt sich ohne Zugang zum Volltext nicht prüfen.

Die Rechtsgrundlage findet sich in den §§ 22e ff. KWG. Diese Paragrafen regeln die Voraussetzungen für die Führung und Verwaltung von Refinanzierungsregistern. Die BaFin konkretisiert mit dem Rundschreiben die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Verwalter.

Einordnung

Das Thema betrifft die Bankenaufsicht. Für Versicherungsvermittler und Anlageberater ist das Rundschreiben nur dann relevant, wenn sie mit Kreditinstituten arbeiten, die Pfandbriefe oder strukturierte Finanzierungen nutzen. Direkte Pflichten ergeben sich daraus nicht. Wer Kunden zu Bankprodukten berät, sollte wissen, dass die BaFin die Anforderungen an die Verwaltung von Deckungsmassen präzisiert hat. In der Praxis hat das Rundschreiben für die meisten Berater keine Auswirkungen.

Kurz gesagt: Die BaFin hat am 14. September 2026 die Anforderungen an Verwalter des Refinanzierungsregisters für Kreditinstitute geregelt.

Quelle

Laut Die Finanzlage

„Die BaFin hat am 14. September 2026 das Rundschreiben 10/2026 (BA) zur Bestellung von Verwaltern des Refinanzierungsregisters gemäß §§ 22e ff. KWG veröffentlicht.“

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