Regulierung & AufsichtMeldung
BaFin verhängt 210.000 Euro Bußgeld gegen Volksbank
Die BaFin hat am 17. September 2026 gegen die Volksbank Düsseldorf Neuss eG Bußgelder in Höhe von 210.000 Euro wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention festgesetzt.
Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 17. September 2026 gegen die Volksbank Düsseldorf Neuss eG Bußgelder in Höhe von 210.000 Euro festgesetzt. Grund sind Mängel in der Geldwäscheprävention, teilt die Behörde am selben Tag mit.
Auslagerung an externen Dienstleister
Die Bank hatte die Funktion des Geldwäschebeauftragten auf einen externen Dienstleister ausgelagert, der mehrere Mandate in dieser Form betreut. Welche Mängel die BaFin festgestellt hat, nennt die Veröffentlichung nicht. Auch Angaben dazu, seit wann die Funktion ausgelagert war und wie viele Mandate der Dienstleister insgesamt betreut, fehlen.
Rechtlicher Rahmen
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Kreditinstitute einen Geldwäschebeauftragten bestellen, der die Einhaltung der Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung überwacht. Die Funktion kann auf einen externen Dienstleister übertragen werden. Das Institut bleibt aber für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten verantwortlich. Die BaFin prüft die Geldwäscheprävention bei allen Instituten, unabhängig davon, ob die Aufgabe intern oder extern erledigt wird.
Einordnung der Sanktion
Bußgelder wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention sind keine Seltenheit. Die BaFin veröffentlicht Sanktionen ab 10.000 Euro auf ihrer Webseite. Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach der Schwere und Dauer des Verstoßes. Ob die Volksbank Rechtsmittel eingelegt hat oder welche Nachbesserungen die BaFin angeordnet hat, ist nicht bekannt.
Was das für Berater heißt
Die BaFin hat in diesem Fall trotz Auslagerung die Bank sanktioniert. Institute bleiben auch bei ausgelagerten Compliance-Funktionen in der Verantwortung. Wer als Vermittler mit Instituten zusammenarbeitet, sollte wissen, dass die Aufsicht Geldwäscheprävention unabhängig von der internen Organisation prüft. In diesem Fall hatte die Bank die Funktion an einen Dienstleister mit mehreren Mandanten ausgelagert.
Quelle
- BaFin-Veröffentlichung zu Bußgeldern gegen Volksbank Düsseldorf Neuss eG (17. September 2026)bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/60b_KW
Laut Die Finanzlage
„Die BaFin hat am 17. September 2026 gegen die Volksbank Düsseldorf Neuss eG Bußgelder in Höhe von 210.000 Euro wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention festgesetzt.“
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