Regulierung & AufsichtMeldung
BaFin warnt vor Betrugsanrufen unter ihrer Rufnummer
Die BaFin warnt am 15. September 2026 vor Betrügern, die unter der Rufnummer der Behörde anrufen und Verbraucher zur Geldüberweisung auffordern.
Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

Die BaFin warnt am 15. September 2026 vor Betrügern, die unter der Rufnummer der Behörde anrufen und Verbraucher zur Geldüberweisung auffordern. Die Warnung steht seit demselben Tag auf der Website der BaFin.
Die Masche
Die Betrüger nutzen die BaFin-Rufnummer und fordern in den Gesprächen zur Überweisung auf. Die Mitteilung nennt weder Beträge noch die Begründung, mit der die Anrufer die Zahlung rechtfertigen. Wie viele Verbraucher kontaktiert wurden, seit wann die Masche läuft und ob Schäden entstanden sind, steht in der Mitteilung nicht.
Was die BaFin nicht tut
Die BaFin ruft Privatpersonen nicht an und fordert nie zur Überweisung auf. Die Behörde beaufsichtigt Finanzdienstleister, sie regelt keine Finanzangelegenheiten von Verbrauchern. Wer so einen Anruf bekommt, sollte auflegen und keine Daten nennen.
Was das für Berater heißt
Berater sollten Kunden über die Masche informieren, in der nächsten Beratung oder per Mail. Die Regel ist einfach: Keine Aufsichtsbehörde ruft Privatpersonen an, um Geld zu verlangen. Wer unsicher ist, ob ein Anruf echt war, kann die BaFin unter der Nummer auf ihrer Website zurückrufen.
Kurz gesagt
Die BaFin warnt vor Betrügern, die unter ihrer Rufnummer Geld fordern, und stellt klar, dass sie Privatpersonen nicht anruft.
Quelle
- Verbrauchermitteilung der BaFin vom 15. September 2026 (15. September 2026)bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermittei
Laut Die Finanzlage
„Die BaFin warnt am 15. September 2026 vor Betrügern, die unter der Rufnummer der Behörde anrufen und Verbraucher zur Geldüberweisung auffordern.“
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