Regulierung & AufsichtMeldung
Bundesamt verhängt 50.000 Euro Ordnungsgeld gegen Accentro
Das Bundesamt für Justiz hat am 31. März 2025 ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro gegen die Accentro Real Estate AG festgesetzt. Die BaFin hat die Maßnahme am 14. September 2026 veröffentlicht.
Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

Das Bundesamt für Justiz hat am 31. März 2025 ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro gegen die Accentro Real Estate AG festgesetzt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Maßnahme am 14. September 2026 veröffentlicht.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder bei Verstößen gegen Offenlegungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz fest. Die BaFin veröffentlicht solche Maßnahmen nach Paragraf 40c Wertpapierhandelsgesetz. Welche Offenlegungspflichten die Accentro Real Estate AG verletzt hat, steht in der Veröffentlichung nicht. Auch ob das Ordnungsgeld bezahlt wurde oder ob Rechtsmittel laufen, nennt die Mitteilung nicht.
Hintergrund Accentro
Die Accentro Real Estate AG ist eine börsennotierte Immobiliengesellschaft. Weitere Angaben zum Unternehmen oder zu den betroffenen Finanzberichten enthält die Veröffentlichung nicht. Ob weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen laufen, ist nicht bekannt.
Einordnung
Die Veröffentlichung zeigt, dass das Bundesamt für Justiz Verstöße gegen Offenlegungspflichten ahndet und die BaFin diese Maßnahmen öffentlich macht. Für alle, die mit kapitalmarktorientierten Unternehmen arbeiten, ist das ein Hinweis auf die Folgen bei Mängeln in der Finanzberichterstattung. Die Höhe des Ordnungsgeldes liegt im mittleren Bereich dessen, was das Bundesamt für Justiz in solchen Fällen festsetzt. Ohne Angaben zu den Verstößen lässt sich die Schwere der Mängel nicht einordnen.
Kurz gesagt: Das Bundesamt für Justiz hat gegen Accentro Real Estate 50.000 Euro Ordnungsgeld wegen Offenlegungsmängeln festgesetzt, die BaFin hat die Maßnahme am 14. September 2026 veröffentlicht.
Quelle
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Maßnahme gegen Accentro Real Estate AG (14. September 2026)bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/40c_ne
Laut Die Finanzlage
„Das Bundesamt für Justiz hat am 31. März 2025 ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro gegen die Accentro Real Estate AG festgesetzt. Die BaFin hat die Maßnahme am 14. September 2026 veröffentlicht.“
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