Regulierung & AufsichtMeldung
EU regelt Rückstellungen für Versicherer bis September 2026
Die Europäische Kommission hat am 11. September 2026 die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2041 erlassen, die Regeln für die Berechnung technischer Rückstellungen und Eigenmittel von Versicherern für Meldezeiträume vom 30. Juni bis 29. September 2026 festlegt.
Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

Die Europäische Kommission hat am 11. September 2026 die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2041 zur Anwendung der Richtlinie 2009/138/EC erlassen. Die Verordnung legt Regeln für die Berechnung technischer Rückstellungen und Eigenmittel für Meldezeiträume vom 30. Juni bis 29. September 2026 fest.
Konkretisierung der Solvency-II-Richtlinie
Die Verordnung konkretisiert die Solvency-II-Richtlinie 2009/138/EC für drei Monate. Versicherer müssen die Vorgaben bei der Quartalsberichterstattung für diesen Zeitraum anwenden. Die Richtlinie 2009/138/EC regelt die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit in der Europäischen Union und verpflichtet Versicherer zur regelmäßigen Meldung ihrer Finanzlage.
Technische Rückstellungen und Eigenmittel
Technische Rückstellungen sind die Beträge, die Versicherer für künftige Leistungen aus bestehenden Verträgen zurücklegen müssen. Eigenmittel dienen als Puffer für unerwartete Verluste. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2041 legt fest, wie Versicherer diese Positionen für Meldezeiträume vom 30. Juni bis 29. September 2026 zu berechnen haben. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte am 11. September 2026.
Geltungsbereich und Anwendung
Die Verordnung gilt für alle Versicherer und Rückversicherer, die der Solvency-II-Richtlinie unterliegen. Das umfasst Lebens- und Nichtlebensversicherer sowie Rückversicherer mit Sitz in der Europäischen Union. Die Verordnung trat am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Der Geltungsbereich endet am 29. September 2026.
Was das für Berater heißt
Versicherer müssen die Berechnungsregeln für technische Rückstellungen und Eigenmittel bei der Quartalsberichterstattung für den genannten Zeitraum beachten. Der enge zeitliche Geltungsbereich von drei Monaten ist für EU-Durchführungsverordnungen ungewöhnlich. Berater, die Versicherer bei der Solvency-II-Berichterstattung unterstützen, sollten prüfen, ob ihre Mandanten die Vorgaben fristgerecht umsetzen können.
Kurz gesagt: Die EU-Kommission hat Berechnungsregeln für Versicherer-Rückstellungen bis Ende September 2026 erlassen.
Quelle
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/2041 der Europäischen Kommission vom 11. September 2026 (11. September 2026)eur-lex.europa.eu/./legal-content/AUTO/?uri=OJ:L_202602041
Laut Die Finanzlage
„Die Europäische Kommission hat am 11. September 2026 die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2041 erlassen, die Regeln für die Berechnung technischer Rückstellungen und Eigenmittel von Versicherern für Meldezeiträume vom 30. Juni bis 29. September 2026 festlegt.“
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