Regulierung & AufsichtMeldung

EZB delegiert Befugnisse für Ratingsystem-Änderungen

Die Europäische Zentralbank hat am 21. August 2026 die Entscheidung (EU) 2026/2036 erlassen. Sie regelt die Delegation von Befugnissen für Entscheidungen über wesentliche Änderungen von Ratingsystemen für Eigenkapitalanforderungen bei Kreditrisiken.

Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

EZB delegiert Befugnisse für Ratingsystem-Änderungen
Symbolbild: Die Finanzlage (KI-generiert)

Die Europäische Zentralbank hat am 21. August 2026 die Entscheidung (EU) 2026/2036 erlassen. Sie regelt die Delegation von Befugnissen für Entscheidungen über wesentliche Änderungen von Ratingsystemen für Eigenkapitalanforderungen bei Kreditrisiken.

Worum es geht

Ratingsysteme bestimmen, wie Banken Kreditrisiken bewerten und wie viel Eigenkapital sie dafür vorhalten müssen. Die Bewertung beeinflusst, welche Kredite eine Bank zu welchen Konditionen vergeben kann. Wesentliche Änderungen an diesen Systemen brauchen die Genehmigung der Aufsicht.

Die Entscheidung vom 21. August 2026 legt fest, welche Befugnisse die EZB in diesem Verfahren delegiert. Die Entscheidung nennt weder die Ebene der Delegation noch die betroffenen Institute. Auch Details zum Genehmigungsverfahren, zu Fristen oder zu Übergangsregelungen für laufende Verfahren fehlen.

Hintergrund zur Eigenkapitalregulierung

Banken müssen für Kreditrisiken Eigenkapital vorhalten. Die Höhe richtet sich nach der Risikoeinschätzung, die das jeweilige Ratingsystem liefert. Ändert eine Bank ihr Ratingsystem, ändert sich möglicherweise die Eigenkapitalanforderung für bestehende und neue Kredite. Die Aufsicht prüft solche Änderungen, damit Institute Risiken nicht zu niedrig ansetzen und ihre Kapitalbasis schwächen.

Die Delegation von Befugnissen kann bedeuten, dass nicht mehr jede Änderung auf der obersten Ebene der EZB entschieden wird. Ob das Verfahren dadurch schneller wird, lässt sich aus der Entscheidung nicht ablesen. Die Fundstelle enthält keine Angaben dazu, welche Änderungen delegiert werden und welche auf der obersten Ebene bleiben.

Was das für Berater heißt

Wer Kunden bei Unternehmensfinanzierungen oder Immobilienkrediten berät, sollte wissen, dass Änderungen an Ratingsystemen die Kreditvergabe beeinflussen können. Ob die Delegation Genehmigungen beschleunigt oder verändert, lässt sich aus der Entscheidung nicht ablesen. Für die Praxis bleibt die Frage, ob Banken schneller auf geänderte Risikomodelle umstellen können und was das für Konditionen bedeutet.

Kurz gesagt

Die EZB hat am 21. August 2026 Befugnisse für Ratingsystem-Änderungen delegiert, Details zum Verfahren nennt die Entscheidung nicht.

Quelle

Laut Die Finanzlage

„Die Europäische Zentralbank hat am 21. August 2026 die Entscheidung (EU) 2026/2036 erlassen. Sie regelt die Delegation von Befugnissen für Entscheidungen über wesentliche Änderungen von Ratingsystemen für Eigenkapitalanforderungen bei Kreditrisiken.“

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