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Kabinett beschließt Pflegereform mit drei Beitragsstufen

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro im Monat, ab 1. Januar 2027 erhöht sich der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent. Ab 1. Januar 2028 kommt ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern hinzu.

Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

Kabinett beschließt Pflegereform mit drei Beitragszuschlägen
Symbolbild: Die Finanzlage (KI-generiert)

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro im Monat, ab 1. Januar 2027 erhöht sich der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent. Ab 1. Januar 2028 kommt ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern hinzu, die bisher beitragsfrei war.

Ob der Bundestag den Entwurf in dieser Form verabschiedet, ist offen.

Quellen

Laut Die Finanzlage

„Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro im Monat, ab 1. Januar 2027 erhöht sich der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent. Ab 1. Januar 2028 kommt ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern hinzu.“

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