Regulierung & AufsichtMeldung
Regierung antwortet zu Datenkauf durch Nachrichtendienste
Die Bundesregierung hat am 14. September 2026 zur Rechtsgrundlage des Datenkaufs durch Nachrichtendienste geantwortet, meldet der Bundestag.
Von Henrike Alsmann, Chefin vom Dienst, Regulierung & Aufsicht

Die Bundesregierung hat am 14. September 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Rechtsgrundlage des kommerziellen Ankaufs von Datensätzen durch Nachrichtendienste geantwortet. Das meldet der Bundestag in einer Kurzmeldung vom selben Tag.
Was die Anfrage behandelt
Die Anfrage der AfD-Fraktion betrifft die Rechtsgrundlage, auf der Nachrichtendienste kommerzielle Datensätze ankaufen. Die Kurzmeldung des Bundestags nennt weder den Inhalt der Antwort noch konkrete Rechtsgrundlagen. Welche Dienste betroffen sind, welche Arten von Daten angekauft werden und in welchem Umfang, bleibt offen. Ebenso fehlen Angaben zu Kosten, Anbietern und Datenschutzauflagen.
Warum das Thema für Finanzdienstleister relevant ist
Der kommerzielle Datenkauf durch Behörden betrifft die Frage, wie Kundendaten geschützt und verarbeitet werden. Wer Versicherungs- oder Anlageberatung anbietet, muss nach der Datenschutz-Grundverordnung dokumentieren, wer Zugriff auf welche Daten hat und auf welcher Rechtsgrundlage. Die DSGVO verlangt zudem, dass Betroffene über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden.
Ob und unter welchen Bedingungen Nachrichtendienste auf kommerziell erworbene Datensätze zugreifen, die auch Kundendaten enthalten könnten, ist nach dieser Meldung nicht geklärt. Datensätze aus Adresshandel, Auskunfteien oder Trackingdiensten können Namen, Adressen, Kontaktdaten und Verhaltensprofile enthalten. Für Vermittler stellt sich die Frage, ob eigene Kundendaten in solchen Datensätzen landen und ob sie darüber informieren müssen.
Einordnung
Die Antwort der Bundesregierung liegt vor, ist aber in der Kurzmeldung nicht im Detail wiedergegeben. Wer die Rechtsgrundlagen kennen will, muss die Drucksache abwarten oder beim Bundestag anfragen. Die Kurzmeldung ist ein Hinweis auf ein Verfahren, kein Ergebnis. Dass die Bundesregierung antwortet, ist Pflicht. Was sie antwortet, bleibt vorerst offen.
Für Berater ändert sich durch die Meldung nichts an den Pflichten nach DSGVO und Versicherungsvermittlerverordnung. Die Dokumentation, wer Zugriff auf Kundendaten hat, bleibt Pflicht. Die Frage, ob Nachrichtendienste auf kommerziell erworbene Datensätze zugreifen, ist eine Frage an den Gesetzgeber, nicht an die Compliance-Abteilung.
Kurz gesagt
Die Bundesregierung hat am 14. September 2026 zur Rechtsgrundlage des Datenkaufs durch Nachrichtendienste geantwortet, Details nennt die Kurzmeldung nicht.
Quelle
- Kurzmeldung des Bundestags vom 14. September 2026 (14. September 2026)bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1211840
Laut Die Finanzlage
„Die Bundesregierung hat am 14. September 2026 zur Rechtsgrundlage des Datenkaufs durch Nachrichtendienste geantwortet, meldet der Bundestag.“
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